Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Domenik Söll – SöllCNC
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Lieferungen, Fertigungen und sonstigen Leistungen von Domenik Söll – SöllCNC gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
1.2 Diese AGB gelten insbesondere für Verträge über die Herstellung und Lieferung von CNC-Fertigungsteilen, Fräs- und Drehteilen, Prototypen, Kleinserien, Baugruppen sowie sonstigen Teilen nach Zeichnung, Muster, Datensatz oder Kundenangabe.
1.3 Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
1.4 Im Einzelfall getroffene individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden haben Vorrang vor diesen AGB.
2. Vertragsschluss
2.1 Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
2.2 Technische Unterlagen, Zeichnungen, Maßangaben, Gewichte, Abbildungen und Leistungsdaten sind nur verbindlich, soweit sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden.
2.3 Der Vertrag kommt erst zustande durch
a) unsere schriftliche Auftragsbestätigung,
b) den Beginn der Ausführung oder
c) die Lieferung der Ware.
2.4 Änderungen oder Ergänzungen des Auftrags durch den Kunden nach Vertragsschluss bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung. Daraus entstehender Mehraufwand wird gesondert berechnet.
3. Leistungsumfang / Fertigung nach Kundenvorgaben
3.1 Die Fertigung erfolgt auf Grundlage der vom Kunden zur Verfügung gestellten Zeichnungen, CAD-Daten, Spezifikationen, Lastenhefte, Muster oder sonstigen technischen Vorgaben.
3.2 Der Kunde ist für die Richtigkeit, Vollständigkeit und technische Verwendbarkeit seiner Vorgaben allein verantwortlich.
3.3 Eine Prüfung der Konstruktion, Auslegung oder Eignung der vom Kunden vorgegebenen Teile für den vom Kunden beabsichtigten Verwendungszweck schulden wir nur, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
3.4 Fertigungsbedingte, branchenübliche oder technisch unvermeidbare Abweichungen, insbesondere im Rahmen üblicher Toleranzen, bleiben vorbehalten, soweit sie die Verwendbarkeit nicht wesentlich beeinträchtigen.
4. Preise
4.1 Es gelten die in unserer Auftragsbestätigung genannten Preise.
4.2 Alle Preise verstehen sich in Euro zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer sowie zzgl. Verpackung, Versand, Transportversicherung, Zoll, Gebühren und sonstiger Nebenkosten, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
4.3 Zusätzliche Leistungen, insbesondere Programmieraufwand, Bemusterung, Vorrichtungen, Werkzeuge, Expressfertigung, Sonderverpackungen, Prüfprotokolle oder nachträgliche Änderungswünsche, werden gesondert berechnet.
4.4 Bei Abrufaufträgen, längerfristigen Verträgen oder Lieferungen, die später als 4 Monate nach Vertragsschluss erfolgen, behalten wir uns bei nachweislich gestiegenen Material-, Energie-, Lohn- oder Fremdleistungskosten eine angemessene Preisanpassung vor, soweit dies rechtlich zulässig ist.
5. Zahlungsbedingungen
5.1 Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
5.2 Bei Neukunden, Sonderanfertigungen, hohem Materialeinsatz oder besonderem Vorleistungsaufwand können wir Vorkasse, Abschlagszahlungen oder Teilzahlungen verlangen.
5.3 Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Zahlungseingang bei uns.
5.4 Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen und weitere Verzugsschäden geltend zu machen.
5.5 Der Kunde ist zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder entscheidungsreif sind.
6. Lieferzeit und Lieferverzug
6.1 Liefertermine und Lieferfristen gelten nur dann als verbindlich, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt wurden.
6.2 Die Lieferfrist beginnt nicht vor vollständiger Klärung aller technischen Fragen, Beibringung etwa erforderlicher Unterlagen, Freigaben, Materialbeistellungen sowie Eingang einer vereinbarten Anzahlung.
6.3 Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind.
6.4 Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder sonstiger bei Vertragsschluss nicht vorhersehbarer, von uns nicht zu vertretender Ereignisse berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit zu verschieben. Dies gilt insbesondere bei Betriebsstörungen, Energie- oder Materialmangel, Streik, Aussperrung, Ausfall von Zulieferern, behördlichen Maßnahmen oder Transportstörungen.
6.5 Schadensersatzansprüche wegen Lieferverzugs richten sich nach Ziffer 11 dieser AGB.
7. Versand, Gefahrübergang und Abnahme
7.1 Der Versand erfolgt ab Werk bzw. Lager auf Gefahr des Kunden, auch wenn frachtfreie Lieferung vereinbart wurde.
7.2 Die Gefahr geht spätestens mit Übergabe der Ware an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten auf den Kunden über.
7.3 Verzögert sich der Versand oder die Abnahme aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, geht die Gefahr ab Mitteilung der Versand- bzw. Abnahmebereitschaft auf den Kunden über.
7.4 Sofern eine Abnahme vereinbart oder nach Art des Auftrags üblich ist, hat der Kunde die Leistung unverzüglich nach Meldung der Fertigstellung abzunehmen. Erfolgt die Abnahme nicht innerhalb angemessener Frist, können wir eine angemessene Nachfrist setzen; nach fruchtlosem Ablauf gilt die Leistung als abgenommen.
8. Eigentumsvorbehalt
8.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher gegenwärtiger und zukünftiger Forderungen aus der Geschäftsbeziehung unser Eigentum.
8.2 Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterzuverarbeiten oder weiterzuveräußern.
8.3 Die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber in Höhe des Rechnungsbetrags der Vorbehaltsware an uns ab; wir nehmen die Abtretung an.
8.4 Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist unzulässig.
8.5 Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Kunde uns unverzüglich zu informieren.
8.6 Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere Zahlungsverzug, sind wir nach den gesetzlichen Vorschriften berechtigt, die Vorbehaltsware herauszuverlangen.
9. Beistellungen, Material des Kunden, Werkzeuge und Daten
9.1 Vom Kunden beigestelltes Material, Halbzeug, Zeichnungen, CAD-Daten, Vorrichtungen, Messmittel oder Werkzeuge werden auf Gefahr des Kunden verarbeitet bzw. verwendet.
9.2 Wir übernehmen keine Gewähr für Materialfehler, Maßabweichungen, versteckte Mängel oder die Eignung vom Kunden beigestellter Materialien.
9.3 Entsteht durch vom Kunden beigestellte Gegenstände Ausschuss, Mehraufwand oder Maschinenstillstand, sind wir berechtigt, den daraus entstehenden Aufwand gesondert zu berechnen.
9.4 Vom Kunden überlassene Werkzeuge, Vorrichtungen und Daten werden von uns mit angemessener Sorgfalt behandelt; eine weitergehende Haftung als nach Ziffer 11 besteht nicht.
9.5 Von uns hergestellte oder beschaffte Werkzeuge, Spannmittel, Programme, Vorrichtungen und Fertigungsunterlagen bleiben auch dann unser Eigentum, wenn sie gesondert berechnet wurden, sofern nichts anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
10. Gewährleistung / Mängelrechte
10.1 Der Kunde hat die gelieferte Ware unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen und erkennbare Mängel, Mengenabweichungen oder Falschlieferungen unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Werktagen, schriftlich anzuzeigen. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen.
10.2 Bei berechtigten Mängelrügen leisten wir nach unserer Wahl Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
10.3 Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist sie unzumutbar, kann der Kunde nach den gesetzlichen Vorschriften den Preis mindern oder vom Vertrag zurücktreten.
10.4 Mängelansprüche bestehen nicht bei
a) nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit,
b) natürlichem Verschleiß,
c) unsachgemäßer Verwendung, Montage oder Weiterverarbeitung,
d) fehlerhaften Kundenvorgaben, Zeichnungen oder Spezifikationen,
e) vom Kunden beigestelltem Material oder
f) Änderungen oder Instandsetzungen durch den Kunden oder Dritte ohne unsere Zustimmung.
10.5 Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate ab Gefahrübergang, soweit gesetzlich zulässig und sofern keine zwingenden längeren Fristen gelten.
11. Haftung
11.1 Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
11.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; in diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
11.3 Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
11.4 Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.
11.5 Eine Haftung für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden, Produktionsausfall, Betriebsunterbrechung, entgangenen Gewinn oder Datenverlust besteht nur im Rahmen von Ziffer 11.1 oder bei ausdrücklicher schriftlicher Übernahme.
12. Untersuchungs- und Rügepflicht
12.1 Ist der Kunde Kaufmann, gilt ergänzend die Untersuchungs- und Rügepflicht gemäß § 377 HGB.
12.2 Unterlässt der Kunde die ordnungsgemäße Untersuchung oder rechtzeitige Mängelanzeige, gilt die Ware in Bezug auf den betreffenden Mangel als genehmigt, sofern nicht ein verdeckter Mangel vorliegt.
13. Schutzrechte / Freistellung
13.1 Werden Teile nach Zeichnungen, Modellen, Mustern oder sonstigen Vorgaben des Kunden gefertigt, steht der Kunde dafür ein, dass dadurch keine Schutzrechte Dritter verletzt werden.
13.2 Der Kunde stellt uns von sämtlichen Ansprüchen Dritter wegen der Verletzung von Patenten, Marken, Designs, Urheberrechten oder sonstigen Rechten frei, soweit die Verletzung auf seinen Vorgaben beruht.
13.3 Die Freistellung umfasst auch angemessene Rechtsverfolgungs- und Verteidigungskosten.
14. Geheimhaltung
14.1 Alle dem Kunden bekannt werdenden technischen, kaufmännischen und betrieblichen Informationen von uns sind vertraulich zu behandeln.
14.2 Zeichnungen, Angebote, Kalkulationen, Muster, Fertigungsunterlagen, Programme und sonstige Unterlagen dürfen ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung weder vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht werden.
14.3 Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt auch nach Beendigung der Geschäftsbeziehung fort.
15. Daten, Dokumentation und Prüfberichte
15.1 Prüfprotokolle, Messberichte, Werkszeugnisse, Materialzeugnisse, Erstmusterprüfberichte oder sonstige Qualitätsdokumentationen schulden wir nur, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
15.2 Eine Archivierung von Fertigungsdaten, Programmen, Zeichnungen oder Prüfwerten erfolgt nur im Rahmen unserer betrieblichen Möglichkeiten und ohne Rechtspflicht, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
16. Rücktritt / Kündigung
16.1 Bei wesentlicher Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden, ausbleibender Zahlung, Insolvenzantrag oder sonstigen Umständen, die unsere Forderungen gefährden, sind wir berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen.
16.2 Kommt der Kunde einem entsprechenden Verlangen nicht innerhalb angemessener Frist nach, können wir vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz nach den gesetzlichen Vorschriften verlangen.
16.3 Domenik Söll – SöllCNC ist berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten, wenn sich nach Vertragsschluss ergibt, dass die Fertigung aus technischen, kapazitativen oder wirtschaftlichen Gründen nicht oder nicht zumutbar durchführbar ist, erforderliche Materialien, Fremdleistungen oder Zulieferungen trotz rechtzeitiger Disposition ohne unser Verschulden nicht verfügbar sind, der Kunde trotz Aufforderung notwendige Unterlagen, Freigaben, Maße, Zeichnungen, Daten oder Beistellungen nicht rechtzeitig bereitstellt, sich nachträglich wesentliche Änderungen der Kundenvorgaben ergeben, die eine Ausführung nur mit unverhältnismäßigem Mehraufwand ermöglichen würden, oder Tatsachen bekannt werden, die Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Kunden begründen und der Kunde trotz Aufforderung keine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheit leistet.
16.4 Im Falle eines berechtigten Rücktritts werden bereits erbrachte Leistungen, angefallene Materialkosten, Programmier-, Rüst-, Konstruktions- und Bearbeitungsaufwände gesondert abgerechnet.
16.5 Weitergehende Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.
17. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht
17.1 Erfüllungsort für alle Leistungen ist 79688 Hausen im Wiesental.
17.2 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung 79688 Hausen im Wiesental, soweit gesetzlich zulässig. Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
17.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
18. Schlussbestimmungen
18.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
18.2 Änderungen und Ergänzungen dieser AGB oder des Vertrages bedürfen der Textform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.
Anschrift:
Domenik Söll – SöllCNC
Krummatt 6-7
79688 Hausen i.W.
Deutschland